Baden-Württemberg erhöht Grunderwerbsteuer
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat im Koalitionsvertrag am 6. Mai 2001 festgelegt, dass sie die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg auf 5 Prozent erhöhen will.


Zudem will die grün-rote Landeregierung den Flächenverbrauch reduzieren und den Bodenschutz stärken. Hierzu verfolgt sie das langfristige Ziel eine Netto-Null beim Flächenverbrauch. Neue Bebauungspläne soll es nur noch bei einem stringenten und unzweifelhaften Bedarfsnachweis geben. Hierfür sind die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, einschließlich einer verbindlichen Einführung von Baulückenkatastern und Innenentwicklungskonzepten, von Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Neuplanungen und der Bündelung der Genehmigungszuständigkeit bei den Mittelbehörden. Mit landesweiten Obergrenzen für den künftigen Flächenverbrauch will die Landesregierung klare Vorgaben für die Bauleitplanung machen und dabei Rücksicht auf unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Regionen nehmen. Zudem will die Landesregierung finanzielle Anreizsysteme für den sparsamen Umgang mit Fläche entwickeln. Baden-Württemberg wird sich in diesem Sinn für eine Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerreform einsetzen. Die Umnutzung von Bestandsflächenwill sie erleichtern und Entsiegelungspotenziale nutzen. Damit neben quantitativen Flächenverbräuchen auch die Qualität der Böden berücksichtigt wird, will die Regierung den vorsorgenden Bodenschutz wieder stärken. Die Altlastensanierung soll beschleunigen werden.

Bei der anstehenden grundlegenden Reform der Grundsteuer will die Landesregierung mit einem möglichst einfachen Erhebungsverfahren eine gerechte Verteilung der Steuerlast sicherstellen. Deshalb will sie die Grundsteuer so verändern, dass sich die Höhe der Steuer grundsätzlich am Verkehrswert des Grundstücks orientiert.

Auf der Bundesebene will sich die Landesregierung für die Rücknahme der Kürzungen der KfW-Programme zur Gebäudesanierung einsetzen. Zudem will sie dortige Bestrebungen unterstützen, Contracting-Vorhaben auch im Mietwohnungsbau zu erleichtern. Für die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien bei denkmalgeschützten Gebäuden und Ensemblen will sie Lösungen finden, die sowohl dem Denkmal-, als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen.

Auch ist beabsichtigt, die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien zu überarbeiten. Dabei soll geprüft werden, inwiefern Kommunen durch ein Satzungsrecht über die Anzahl der Kfz-Stellplätze auch bei Wohngebäuden sowie Fahrradstellplätze selbst entscheiden können.

Dies ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag 2011 - 2016 zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg.

 

Sachverständigenwesen Markus Schmidt

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