Bodenwertermittlung

Grundstückswerte haben unmittelbare Bedeutung im Rahmen der Bilanzierung.

Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis stets in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil aufzuteilen.

Einlagen in bzw. Entnahmen von Immobilien aus dem Betriebsvermögen können gezielte steuerliche Auswirkungen haben.
In der Praxis wird oftmals vom Kaufpreis der Bodenwert (Grundstücksgröße in m² multipliziert mit dem Bodenrichtwert) abgezogen und so als Ergebnis dieser Subtraktion der Gebäudeanteil ermittelt. Diese Vorgehensweise ist rechtlich unzulässig und führt oftmals zu erheblichen Nachteilen für den Steuerpflichtigen.

 

Sachverständigenwesen Markus Schmidt

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