Grundstückswerte haben unmittelbare Bedeutung im Rahmen der Bilanzierung.
Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis stets in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil aufzuteilen.
Einlagen in bzw. Entnahmen von Immobilien aus dem Betriebsvermögen können gezielte steuerliche Auswirkungen haben. In der Praxis wird oftmals vom Kaufpreis der Bodenwert (Grundstücksgröße in m² multipliziert mit dem Bodenrichtwert) abgezogen und so als Ergebnis dieser Subtraktion der Gebäudeanteil ermittelt. Diese Vorgehensweise ist rechtlich unzulässig und führt oftmals zu erheblichen Nachteilen für den Steuerpflichtigen. |