Steuerliche Wertermittlung

Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist maßgeblich für die Abschreibungsdauer.

Oftmals gibt es Differenzen mit der Finanzverwaltung über die Länge der Restnutzungsdauer (RND) eines Gebäudes. Ein spzezielles Ermittlungsverfahren zur Ermittlung der RND schafft in solchen Fällen Abhilfe.

Bei Übertragungen von Grundbesitz im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung bilden die steuerlichen Bewertungsverfahren die Grundlage für die Höhe der anfallenden Steuer. Hier besteht die Möglichkeit mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens eines Sachverständigen einen für den Steuerpflichtigen niedrigeren Wert nachzuweisen und so die Steuerlast deutlich zu reduzieren.
 
Grundsätzlich ist vom Steuerberater im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu prüfen, ob der steuerliche Bedarfswert oder der Verkehrswert für den Steurpflichtigen günstiger ist. Dies könnte zu einer Haftungsproblematik für den Steuerberater führen.
Liegt kein durch einen Sachverständigen ermittelter Verkehrswert vor, so kann diese Prüfung auch nicht vorgenommen werden. Dem Steuerpflichtigen müßte die Problematik dargelegt werden und er müßte dann entscheiden ob er ein Verkehrswertgutachen in Auftrag geben will oder nicht. Aus Kostengründen und aus der Ungewißheit heraus, ob die Gutachtenkosten im Endergebnis nicht höher sind als ein evtl. Steuervorteil wird oftmals auf die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens verzichtet.
Wir treffen eine verbindliche schriftliche Aussage dem Steuerberater gegenüber, dass die steuerliche Bedarfsermittlung im Vergleich zum Verkehrswert für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

Im Ergebnis bedeutet dies:

  • für den Steuerberater, dass er seine Prüfungspflicht durch die schrichftliche Aussage des Sachverständigen erfüllt hat und der Sachverständige haftet
  • für den Steuerpflichtigen, dass für ihn die optimale steuerliche Situation erreicht wurde und er kein Geld „verschenkt“ hat
 

Sachverständigenwesen Markus Schmidt

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